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Betreuungskraft nach § 43 b und § 53 b SGB XI

Grundqualifikation Betreuungskräfte / Alltagsbegleiter

nach § 43b und § 53b SGB XI

Ziele

Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die Pflegebedürftigen betreuen und aktivieren. Zusätzliche Betreuungskräfte sind keine Pflegekräfte. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.

Aufgaben

Die Aufgabe der zusätzlichen Betreuungskräfte ist es, die Pflegebedürftigen zum Beispiel zu folgenden Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten:

  • Malen und basteln,
  • Handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten,
  • Haustiere füttern und pflegen,
  • Kochen und backen,
  • Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern,
  • Musik hören, musizieren, singen,
  • Brett- und Kartenspiele,
  • Spaziergänge und Ausflüge,
  • Bewegungsübungen und Tanzen in der Gruppe,
  • Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten und Friedhöfen,
  • Lesen und Vorlesen,
  • Fotoalben anschauen.

Die Betreuungskräfte sollen den Pflegebedürftigen für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen, ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln. Betreuungs- und Aktivierungsangebote sollen sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Pflegebedürftigen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biographie, ggf. einschließlich ihres Migrationshintergrundes, dem Geschlecht sowie dem jeweiligen situativen Kontext orientieren.

Zielgruppe

Für die berufliche Ausübung der zusätzlichen Betreuungsaktivitäten ist kein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss erforderlich. Allerdings stellt die berufliche Ausübung einer Betreuungstätigkeit in stationären Pflegeeinrichtungen auch höhere Anforderungen an die Belastbarkeit der Betreuungskräfte, als eine in ihrem zeitlichen Umfang geringere ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Bereich. Deshalb sind folgende Anforderungen an die Qualifikation der Betreuungskräfte nachzuweisen:

  • das Orientierungspraktikum,
  • die Qualifizierungsmaßnahme,
  • regelmäßige Fortbildungen bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis..

Anforderungen an die Betreuungskräfte

Grundlegende Anforderungen an die persönliche Eignung von Menschen, die beruflich eine Betreuungstätigkeit in stationären Pflegeeinrichtungen ausüben möchten, sind insbesondere

  • eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen,
  • soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten,
  • Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit,
  • Empathiefähigkeit und Beziehungsfähigkeit,
  • die Bereitschaft und Fähigkeit zu nonverbaler Kommunikation,
  • Phantasie, Kreativität und Flexibilität,
  • Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten infolge von körperlichen, demenziellen und psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen,
  • psychische Stabilität, Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns, Fähigkeit sich abzugrenzen,
  • Fähigkeit zur würdevollen Begleitung und Anleitung von einzelnen oder mehreren Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen,
  • Teamfähigkeit,
  • Zuverlässigkeit.

Das Orientierungspraktikum in einer vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung hat einen Umfang von 40 Stunden und wird in der zweiten Woche der Qualifizierungsmaßnahme durchgeführt. Damit ist die Zielsetzung verbunden, erste Eindrücke über die Arbeit mit betreuungsbedürftigen Menschen zu bekommen und das Interesse und die Eignung für eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich selbst zu prüfen. Mit dem Praktikumsvertrag ist die Praktikantin/der Praktikant auf diese Richtlinien in geeigneter Weise hinzuweisen.
 

Modul 1: Orientierung & Berufsbildinformation
Umfang: 40 UE / 1 Woche

Modul 2: Orientierungsspraktikum 
Umfang:  40 Stunden /1 Woche

Modul 3: Basiskurs 
Umfang: 160 UE / 4 Wochen

Modul 4: Betreuungspraktikum
Umfang: 80 Stunden / 2 Wochen

Modul 5: Aufbaukurs
Umfang: 120 UE / 3 Wochen

 

Mindestteilnehmerzahl: 10

Abschluss: DAA-Zertifikat

Gerne stellen wir Ihnen auch ein individuelles Programm für Ihr Haus und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen.

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